In Zentralamerika liegt das Steuerparadies Costa Rica. Ausländische Unternehmen und Privatanleger erfreuen sich hier für alle Einkommen, die nicht im Inland erwirtschaftet wurden, der Steuerfreiheit. Einzig in Costa Rica erwirtschaftete Einnahmen müssen besteuert werden. Da die Besteuerung des Kapitals zudem weit unter den Sätzen in Europa oder den USA liegt, zeigt sich Costa Rica also durchaus als Steueroase. Insbesondere für Aussteiger, Pensionäre, Unternehmen und Investoren hat Costa Rica also einiges zu bieten und umwirbt insbesondere Investoren für die Bereiche Tourismus und Landwirtschaft ganz gezielt und offiziell.
Die Steuerbelastungen lassen sich in Costa Rica also durchaus in Grenzen halten, da die Steuersätze recht moderat sind. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden zudem gerne erheblich nach unten korrigiert. Allerdings werden die Steuern konsequenter eingetrieben als früher. Auch der costarikanische Fiskus hat aus den hohen Einnahmeausfällen der letzten Jahrzehnte gelernt und die gesetzlichen Buchführungsvorschriften und Steuergesetze 1995 verschärft, die bisher dem Steuerpflichtigen einen grossen Spielraum ließen. Steuersündern auf dem Boden Costa Ricas drohen daher nun auch empfindliche Geldbussen und sogar strafrechtliche Verfolgung bis hin zur Zwangsauflösung von Firmen. Trotzdem mag niemand in Costa Rica den Fiskus und die Steuern so richtig ernst nehmen.
In Costa Rica wird eine Einkommenssteuer fällig, für den Teil der Einkünfte, die im Land erzielt werden. Diese Einkommenssteuer müssen alle natürlichen und juristischen Personen einkalkulieren. Jedes Einkommen, dass im Ausland erwirtschaftet wurde wird in Costa Rica unabhängig von der Art und der Quelle des Einkommens nicht besteuert. Diese beschränkte Steuerpflicht schließt aus Sicht der costarikanischen Behörden das Problem einer Doppelbesteuerung von vorne herein aus. Daher sind Doppelbesteuerungsabkommen eher die Seltenheit. Auch wenn zwischen Costa Rica und Deutschland ein solches Abkommen vereinbart wurde, so ist es bisher noch nicht ratifiziert worden.
Laut der Steuerrichtlinien wird in Costa Rica das zu versteuernde Einkommen ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen gesetzlich festgelegte Positionen wie Kinderfreibeträge, Freibeträge für Ehepartner, sonstige Geschäftsausgaben, Versicherungsbeiträge und Betriebskosten abgezogen werden. Das Bruttoeinkommen umfasst sämtliche Gewinne und Einkünfte, die innerhalb des Steuerjahres innerhalb Costa Ricas erzielt werden. Dazu gehören auch Einkünfte aus Immobiliengeschäften, Kapitalanlagen und allen anderen Einkünfte erzielenden Tätigkeiten. Erbschaften, Lotteriegewinne und Spenden sind hingegen steuerfrei.
In Costa Rica beginnt das Steuerjahr am 1. Oktober und endet am 30. September, so dass die “Declaración de la renta” (die Einkommenssteuererklärung) bis zum 30. November des Steuerjahres beim Steuerbüro Tributación Directa des Ministerio de Hacienda (Finanzministeriums) abgegeben werden muss. Zusätzliche Zinsen und Gebühren werden erhoben, wenn die fälligen Steuern nicht bis spätestens zum 30. Dezember entrichtet wurden. In Costa Rica unterliegen Unternehmen und natürliche Personen unterschiedlichen Steuersätzen. Einkommensgrenzen und Freibeträge werden gemäß des Preisindexes der Zentralbank regelmäßig angepasst.
Insbesondere bei Immobiliengeschäften sollte auf die Übertragungssteuern und die Grundsteuer geachtet werden. Für Grundstücksübertragungen wird die Impuesto de Traspaso (Transfersteuer) fällig, die 3% ausmacht. Sobald der Kaufvertrag beim Register zur Anmeldung vorgelegt wird, muss die Steuer entrichtet werden. Auch eine jährliche Grundsteuer kennt man in Costa Rica. Diese wird von der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhoben und enthält meist auch die im Steuerjahr anfallenden Abfallgebühren. Die Fälligkeiten und Höhen der Grundsteuern sind in den lokalen Verwaltungen noch nicht einheitlich geregelt. Maximal 1% des Kaufpreises muss allerdings dafür veranschlagt werden.