Nevada

Nevada ist ein westlich gelegener Binnenstaat der USA. Er ist landschaftlich hauptsächlich von der prärieartigen Großen Ebene durchzogen und hat ein warmes und trockenes, zum Teil wüstenartiges Klima. Gerade einmal 2,7 Mio. Einwohner leben hier, was einer Bevölkerungsdichte von nur neun Einwohnern pro qkm entspricht. Nevada ist bekannt als “Silver State” wegen seiner immensen Edelmetallvorkommen. Größter Wirtschaftsfaktor und größte staatliche Einnahmequelle ist hingegen inzwischen der Fremdenverkehr. Dieser beruht vor allem auf der weltberühmten Stadt des Glücksspiels Las Vegas, die daher wesentlich bedeutender ist, als die Hauptstadt Carson City. Es verwundert also auch nicht, dass Nevada in den USA und der Welt zu einer bekannten Steueroase geworden ist.

Nevada hat eine sehr vorteilhafte öffentliche Einnahmenstruktur und ist bereit, die häufig erwirtschafteten Haushaltsüberschüsse auch an die Bürger weiterzugeben. Bedeutende Steuervorteile gibt es dagegen insbesondere bei den Unternehmensteuern. Zinserträge werden in der Regel überhaupt nicht besteuert. Die USA hatten erreicht, Beschlüsse und Erwägungen der G20 und G8 zur Austrocknung von Steueroasen nicht auf das eigene Staatsgebiet zu beziehen. Damit wurden vor allem die Bundesstaaten Delaware und eben Nevada geschützt. Ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Strukturen bleiben unberührt. Dort eine Firma zu gründen oder eine Tochtergesellschaft anzusiedeln, ist attraktiv und lohnenswert.

Konkret ergeben sich für einen Firmengründer in Nevada eine Reihe von Vorteilen: Auf Wunsch können Inhaber und Organe der gegründeten Gesellschaft anonym bleiben. Daten werden anwaltlich oder durch einen Treuhänder geheim gehalten. Dazu zählt insbesondere auch eine hohe Diskretion in Bezug auf eröffnete Bankkonten und deren Geldbewegungen. Es gibt keine reale Stammkapitalpflicht. Dennoch kann man vom garantierten Haftungsschutz Gebrauch machen. In Bezug auf Verwaltungspflichten ist lediglich bei einer speziellen Form der Aktiengesellschaft, der AG, ein jährlicher Finanzbericht zu erstellen. Buchführungs- und Bilanzierungspflichten fallen in Nevada hingegen gänzlich weg. Das heißt, dass auch Belege und Nachweise für Mittelverwendung nicht aufbewahrt bzw. archiviert werden müssen. Bei kluger Beratung kann man in den USA zudem generell verhindern, dass Betriebsprüfungen durchgeführt werden.

Firmengründungen können für nahezu alle Branchen durchgeführt werden. Auch für Nevada gibt es dafür professionelle Firmengründungsgesellschaften, die bei allen Verwaltungsaktivitäten mit Rat und Tat zur Seite stehen. So kommt man in die günstige Position, eine Gründung oder die Ansiedlung einer Tochterfirma bequem von Deutschland oder seinem Firmensitz aus durchzuführen. Weitere Informationen geben auch Steuerberater von München bis Hamburg. Auch im Internet lassen sich Preise und Leistungen dieser Gesellschaften einfach und unkompliziert vergleichen.